Monatliche Leistung der 1. zu versichernden Person
ambulant stationär
Pflegegrad 5
Pflegegrad 4
Pflegegrad 3
Pflegegrad 2
Pflegegrad 1

Leistungsdynamik:     
Beitragsbefreiung:     
Einmalleistung:          

Beitrag pro Monat:
Angaben zu den zu versichernden Personen
Versicherungsbeginn
1. zu versichernde Person
Geburtsdatum

Pflegetagegeld für
Pflegegrad 5 Pflegegrad 4 Pflegegrad 3 Pflegegrad 2 Pflegegrad 1

Zusätzlich abschließbare Bausteine
Anhebung stationär  Erhöhung der stationären Leistung (Tarifergänzung S-Plus)

Die Leistungen für stationäre Pflege werden ab Pflegegrad 3 (sofern versichert) auf die Höhe des Pflegegrades 5 angehoben.

Bei einer Absicherung in allen Pflegegraden (5-1) gilt die Erhöhung bereits ab Pflegegrad 2.
Leistungsdynamik     Dynamik im Leistungsfall (Tarifergänzung Dyn)

Dynamik im Leistungsfall ab Plegegrad 3 (sofern versichert): Leistungserhöhung alle 12 Monate um 3%.

Wenn Sie die Dynamik im Leistungsfall nicht wählen, geht Ihnen das Recht auf Dynamisierung vor dem Leistungsfall natürlich nicht verloren. Sie haben das Recht, alle 36 Monate, gerechnet seit Versicherungsbeginn den Versicherungsschutz in den versicherten Pflegegraden ab Pflegegrad 2 um höchstens zwei Leistungsstufen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Einmalleistung           Einmalleistung (Tarifergänzung E)

Abschließbar ist das Vielfache von 500 € (bis max. 5.000 €) ab Pflegegrad 3 (sofern versichert).

Bei einer Absicherung in allen Pflegegraden (5-1) erfolgt die Auszahlung der Einmalleistung bereits ab Pflegegrad 2.

Eine weitere Person versichern?    Nein    Ja